Unternehmen in der Pflicht
Für Unternehmen besteht in Deutschland die Pflicht, mindestens einmal pro Jahr ihre Mitarbeiter über die auftretenden Gefahren am Arbeitsplatz zu unterweisen. Das gilt besonders für Hubarbeitsbühnen, Kräne und Flurförderfahrzeuge. Diese Pflicht ergibt sich aus nach DGUV Vorschrift 1 (BGV A1) §4 bzw. Arbeitsschutzgesetz § 12.
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Berufsgenossenschaft Holz und Metall